Nach dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz ist es Pflicht der Städte und Gemeinden, den örtlichen Gegebenheiten eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Grundsätzlich verfügt jede Gemeinde über eine Freiwillige Feuerwehr. In Städten ab 100.000 Einwohnern sind Berufsfeuerwehren vorgeschrieben. Große Kreisstädte stellen im Regelfall hauptamtliches Personal ein, um Fahrzeuge und Geräte zu warten und instand zu halten. In einigen
In einigen Fällen übernehmen hauptamtliche Kräfte auch kleinere Einsätze, um die Belastung des ehrenamtlichen Personals zu reduzieren.
Nahezu jede Stadt oder Gemeinde in Baden-Württemberg verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr. Ihre Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Der Start in die Feuerwehren beginnt für die meisten in der Jugendfeuerwehr. Dort werden Kinder, meist ab dem 10. Lebensjahr, an die Feuerwehraufgaben spielerisch herangeführt. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres und mit einer absolvierten Grundausbildung beginnt der aktive Feuerwehrdienst mit regelmäßigen Übungsdiensten, Lehrgängen und Fortbildungen sowie dem Einsatzdienst.
Feuerwehren müssen Brände bekämpfen und zur Rettung von Menschenleben technische Hilfe leisten. Sie können darüber hinaus zu weiteren Aufgaben herangezogen werden. Ihr Aufgabenfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von der Brandbekämpfung hin zu Hilfeleistungen zum Schutz der Umwelt sowie zur Unfallrettung verlagert. Die Brandbekämpfung nimmt immer noch einen erheblichen Anteil der Einsätze ein.
Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr zu sein heißt, sich freiwillig für den Dienst zu verpflichten. Feuerwehrleute müssen gesetzliche Dienstpflichten befolgen. Baden-Württembergs Freiwillige Feuerwehren sind stark von den ursprünglichen demokratischen Wurzeln geprägt. Sie wählen ihre ehrenamtlichen Führungskräfte in allgemeinen Wahlen. Vor der Einstellung hauptamtlicher Führungskräfte werden die Aktiven angehört.
(Quelle: Feuerwehrverband BW)